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Gemeinsamer Unterricht

„Den Einzelnen gerecht werden – individuelle Förderung und Herausforderung“

 

Alle Schüler und Schülerinnen können unabhängig von ihren Fähigkeiten und Beeinträchtigungen sowie ihrer ethnischen, kulturellen oder sozialen Herkunft miteinander und voneinander in einer Schule lernen.“ (Auszug aus der Vereinbarung zur inklusiven Schule FÖZ-„Petersbergschule“ Nordhausen 2016/17)

 

Individuelle Förderung ist als durchgängiges Prinzip für pädagogische Prozesse an Thüringer Schulen unabhängig von der Schulart festgeschrieben. Individualisierte Lernprozesse sind geprägt von der Akzeptanz der Verschiedenheit der Kinder und Jugendlichen und durch die Berücksichtigung individueller Lernausgangslagen in einer herausfordernden Unterrichts- und Schulkultur.

 

Somit ist ein hoher Anspruch an Bildungsprozesse formuliert, die dadurch gekennzeichnet sind, dass:

  • individuelle Kompetenzen jedes einzelnen Schülers erkannt, herausgefordert und weiterentwickelt werden,

  • individuelle Förderung sinnvoll gestaltet ist,

  • individuelle Förderung eingebettet ist in das Lernen und Leisten im Alltag der Klasse,

  • individuelle Ziele vereinbart werden,

  • individuelle Förderung eingebettet ist in kommunikative Lernsituationen,

  • differenzierte Kenntnisse über das Wissen und Lernen von allen Schülern im Kontext der sozialen Gruppe bzw. der Lerngruppe vorhanden sind

  • und angemessene pädagogische Unterstützung angeboten wird.

 

Gemeinsamer Unterricht ist als eine spezielle Form von individueller Förderung zu sehen, die immer dann vorliegt, wenn Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf mit Schülern ohne sonderpädagogischen Förderbedarf an der wohnortnahen Grund- bzw. weiterführenden Schule lernen. An der Petersbergschule lernen gegenwärtig 18 Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Gemeinsamen Unterricht.

 

Es arbeiten folgende Sonderpädagogen im Gemeinsamen Unterricht:

  • Frau Sänger

  • Herr Rößner

 

Arbeitsschwerpunkte sind:

  • Informationen zu sonderpädagogischen Fragen

  • Beratung

  • Teamarbeit im Unterricht

  • Einzelförderung

  • 2 Kleingruppen zur LRS-Förderung

  • Vor- und Nachbereitung von Unterrichtseinheiten bzw. Klassenarbeiten

  • Hospitation und Unterrichtsberatung

  • Fortbildung

  • Unterstützung in der Elternarbeit

 

Beispiele aus der Einzelförderung:

„Die liegende Acht“ ist ein Element aus der Kinesiologie, in der beide Gehirnhälften aktiviert werden und die Körpermitte überkreuzt wird.

 

„Der Brain-Boy“ ist ein Gerät zur Schulung von Konzentration und Ausdauer, zum Richtungshören, die Fähigkeit, unterschiedliche Töne voneinander zu unterscheiden und die Fähigkeit, akustische Muster zu erkennen.

 

„Life-Kinetik“ umfasst Bewegungsübungen zur Wahrnehmung und Konzentration.

 

Das Gehirn wird mittels nicht alltäglicher koordinativer, kognitiver und visuellen Aufgaben gefördert nach dem Prinzip: Bewegungen ausführen, während zugleich das Gehirn gefordert wird. Dabei wird keine Übung so lange trainiert, bis eine Automatisierung eintritt.

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