Aktuelle Informationen
Liebe Eltern und Sorgeberechtigten,
im nachfolgenden Link finden Sie die neueste Thüringer Verordnung des Landratsamtes zur Vorgehensweise bei Corona-Erkrankungen in Kindertageseinrichtungen und Schulen.
C. Bieleš
Schulleitung m.d.W.d.G.b
Liebe Schüler/Innen, liebe Eltern und Sorgeberechtigte,
ich wünsche erst einmal allen ein gesundes neues Jahr und kann allen freudig mitteilen, dass wir ab Mittwoch den 5.1.2022 mit Präsenzunterricht beginnen. Der ganz normale Stundenplan gilt. Wir werden in dieser Woche am Mittwoch und Freitag testen und ab nächster Woche wie gewohnt Montag und Donnerstag.
Wir hoffen allen, dass sich diese positiven Ereignisse fortsetzen und dass der geregelte Unterricht wieder zum Normalfall wird.
Mit freundlichen Grüßen
Frau Bieles
Schulleiterin
m.d.W.d.G.b.
geändert am 29.12.2021
Liebe Schüler/Innen, liebe Eltern und Sorgeberechtigte,
Ihr, liebe Schüler/Innen, befindet euch endlich in den verdienten Weihnachtsferien. Im Namen meines ganzen Kollegiums wünsche ich Euch ,lieben Schüler/Innen, und Ihnen, liebe Eltern und Sorgeberechtigten, ein gesundes, besinnliches und sehr familiäres Weihnachtsfest mit viel Zeit für schöne gemeinsame Dinge und einen guten Rutsch ins neue Jahr.
Was uns das neue Jahr bringt, wissen Sie alle sicher schon aus der Zeitung oder anderen Medien, jedoch haben wir Schulleiter erst seit heute(29.12.21) genaue Informationen zum Ablauf ab 5.1.22 bekommen. Ich möchte Sie, liebe Eltern und Sorgeberechtigte, hier über wichtige Dinge für den Monat Januar informieren. In den letzten Pressemitteilungen des Ministeriums wurden wir informiert, dass "am 3.1. und 4.1.2022 kein regulärer Unterricht statt findet. Die Notbetreuung für Schüler/Innen bis Klassenstufe 6 wird durch die Schulen sichergestellt. Die Eltern sind dringend gebeten, ihre Kinder an diesen beiden Tagen nicht in die Schule zu schicken."
Auf Grund dieser Mitteilung bitte ich alle Eltern, die unumgänglich die Notbetreuung in Anspruch nehmen müssen, um eine Emailanmeldung an bis Montag, 3.1.2022, früh um 7.00Uhr. Dabei sollte das ausgefüllte Formular vom Arbeitgeber ausgefüllt mitgeschickt werden. Die Notbetreuung findet in der Zeit von 8.00 -12.00 Uhr im R 206 statt.
Ab 5.1.2022 findet laut Ministerium eine Regelung statt, die in Verantwortung einer jeden Schulleitung steht. Über den Ablauf dieser Unterrichtsstunden werden alle Schüler/Innen am 4.1.22 vom Klassenlehrer bzw. hier auf der Homepage im Vertretungsplan informiert. Alle Praktikas im Januar finden nicht statt und werden verlegt.
Am 3.1.2022 wird von den Klassenlehrern bis 10.00 Uhr erfragt, welches Kind krank, infiziert, in Quarantäne ist oder über Weihnachten mit ärztlichem Bescheid als genesen gilt. Ich bitte Sie die Klassenlehrer bei der Abfrage zu unterstützen.
Mit freundlichen Grüßen
Frau Bieles
Schulleiterin
m.d.W.d.G.b.
Formular zur Notbetreuung für den 3./4. Januar 2022
Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,
für die Schüler, die Montag bis Mittwoch in die Schule kommen, hier die Pläne.
Unterricht findet immer von der 1.-5. Stunde statt.
Kl.5 | Mo | Di | Mi |
1. | Geo | We | En |
2. | Ge | En | En |
3. | Sp | Geo | De |
4. | Sp | Ma | De |
5. | Geo | Ma | Ma |
Kl.6 | Mo | Di | Mi |
1. | Ma | En | De |
2. | Ma | Geo/Ge | Mu |
3. | De | Geo/Ge | En |
4. | De | Sp | Ma |
5. | Ma | Sp | Ma |
Kl.7 | Mo | Di | Mi |
1. | Sp | Geo/Ge | En |
2. | Sp | Ma | De |
3. | De | Ma | Mu |
4. | De | En | Eth |
5. | Ku | En | Eth |
Kl.8 | Mo | Di | Mi |
1. | De | En | WR |
2. | Sp | WR | WR |
3. | Ma | De | En |
4. | En | De | En |
5. | En | Eth | En |
Einen schönen vierten Advent wünscht B.Büttner
Liebe Eltern, liebe Sorgeberechtigte,
ich möchte Ihnen eine Einladung zu einem digitalen Elternabend zum Thema " Du bist doch süchtig!- Aufwachsen mit Computerspielen" am 01. Februar 2022 in der Zeit von 19.00-20.30Uhr empfehlen. Diese Veranstaltung wird in Kooperation mit Spawnpoint- Institut für Spiel- und Medienkultur und dem Thüringer Medienbildungszentrum durchgeführt.
Wenn Sie sich dafür interessieren, dann melden Sie sich bitte unter folgender E-mail-Adressen an: .
Sie erhalten dann in der Folge per E-Mail einen Zugangslink für die Onlineveranstaltung.
Mit freundlichen Grüßen
Frau Bieleš
Schulleiterin
m.d.W.d.G.b
Liebe Eltern und Sorgeberechtigte der Klasse 5a,
in Absprach mit dem Gesundheitsamt werden Sie alle von einem Mitarbeiter vom Gesundheitsamt informiert, wann und wohin sich ihre Kinder zum PCR-Test anmelden sollen, um wieder in die Schule gehen zu können.
Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern und Sorgeberechtigte,
am 8.11.2021 sind die Herbstferien zu Ende und die Schule beginnt für alle Schüler/Innen wieder laut Stundenplan. Das Ministerium hat eine neue Verordnung für die Zeit vom 7. bis 24.11.20021 herausgegeben. Aktuell befindet sich ganz Thüringen und auch Nordhausen in der Warnstufe 3, wobei folgendes zu beachten ist.
Allgemeinverfügung
Gemäß § 2 Abs. 2, §§ 39 bis 42 der Thüringer Verordnung über die Infektionsschutzregeln zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2- in Kindertageseinrichtun[1]gen, der weiteren Jugendhilfe, Schulen und für den Sport (ThürSARS-CoV-2-KiJuSSp-VO) vom 3. September 2021 und gemäß § 35 Satz 2 Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz vom 1. Dezember 2014 (GVBl. S. 685) erlässt das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (TMBJS) im Einvernehmen mit dem Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (TMASGFF) für den Freistaat Thüringen folgende Allgemeinverfügung:
1. Schulbetrieb nach den Herbstferien
Für den Zeitraum vom 7. bis 24. November 2021 gilt landesweit für alle Einrichtungen nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 ThürSARS-CoV-2-KiJuSSp-VO (staatliche allgemeinbildende und berufsbildende Schulen einschließlich der Schulhorte und Internate sowie Schulen in freier Trägerschaft) die Warnstufe 2 entsprechend Ziffer 6, sofern sich der jeweilige Landkreis oder die kreisfreie Stadt nicht in Warnstufe 3 gemäß § 25 Abs. 3 Nr. 3 ThürSARS-CoV-2-IfS-MaßnVO befindet.
2. Festlegung der Symptome
Das Betretungsverbot nach § 4 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 ThürSARS-CoV-2-KiJuSSp-VO gilt für Kinder, Jugendliche und Erwachsene:
− mit gastrointestinalen Symptomen (erhebliche Bauchschmerzen, Durchfall, Erbrechen);
− mit Kopf- und Gliederschmerzen;
− mit Störung des Geruchs- bzw. Geschmackssinns;
− mit schweren respiratorischen Symptomen wie akuter Bronchitis, Pneumonie, Atemnot oder Fieber über 38°C;
− mit respiratorischen Symptomen (trockener Husten, infektiöse Entzündung der Nasenschleimhaut (Schnupfen, Fieber), wenn zusätzlich
• ein enger Kontakt zu anderen Personen in der Einrichtung oder während des Angebotes zu erwarten ist; oder
• eine Exposition gegenüber dem SARS-CoV-2-Virus wahrscheinlich ist, insbesondere wenn eine Verbindung zu einem bekannten Ausbruchsgeschehen besteht.
weiterhin gilt:
7. Schulbetrieb in der Warnphase – Warnstufe 3
Tritt in dem Landkreis oder der kreisfreien Stadt, in der die Schule gelegen ist, die Warnstufe 3 nach § 25 Abs. 3 Nr. 3 ThürSARS-CoV-2-IfS-MaßnVO in Kraft, gilt für Einrichtungen nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 KiJuSSp-VO (staatliche allgemein bildende und berufsbildende Schulen einschließlich der Schulhorte und Internate sowie Schulen in freier Trägerschaft) folgendes:
7.1. Alle Schülerinnen und Schüler und das Personal sind verpflichtet, im Schulgebäude auch während des Unterrichts, eine Mund-Nasen-Bedeckung bzw. eine qualifizierte Gesichtsmaske nach den Vorgaben des § 6 Abs. 1 und 2 sowie Abs. 4 bis 7 ThürSARS-CoV-2-IfS-MaßnVO zu tragen, § 39 ThürSARS-CoV-2-KiJuSSpVO in Verbindung mit § 17 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 oder Nr. 2 ThürSARS-CoV-2- KiJuSSp-VO.
7.2. Alle Schülerinnen und Schüler, die nicht nach § 43 ThürSARS-CoV-2-KiJuSSp-VO von der Teilnahme am verbindlichen Testregime befreit sind, müssen angebotene Selbsttests auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 unter Beaufsichtigung durch schulisches Personal durchführen. Schülerinnen und Schüler, die nicht an den Testungen teilnehmen, werden gemäß § 41 Abs. 2 Nr. 2 ThürSARS-CoV-2-KiJuSSp-VO während des Präsenzunterrichts und im Schulhort in gesonderten Gruppen betreut, es sei denn die konkreten räumlichen und personellen Gegebenheiten an der Schule schließen ein solches Vorgehen im Einzelfall aus, § 41 Abs. 3 ThürSARS-CoV-2-KiJuSSp-VO.
7.3. Die an der Schule tätigen Lehrkräfte, das sonstige pädagogische Personal, das unterstützende Personal nach den §§ 35 und 35a ThürSchulG und alle an der Schule tätigen Personen mit unmittelbarem Kontakt zu anderen Beteiligten müssen sich in der Schule mittels eines Schnelltests im Sinne des § 2 Abs. 2 Nr. 7 ThürSARS-CoV-2-IfS-MaßnVO auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 testen, wenn ihnen ein konkretes Testangebot unterbreitet wird, § 42 Abs. 2 ThürSARS-CoV-2-KiJuSSp-VO.
7.4. Im Übrigen gelten die Vorschriften der Warnstufe 1 (Ziff. 5).
https://bildung.thueringen.de/fileadmin/2021/2021-11-03_TMBJS-Allgemeinverfuegung_Kita-Schule-Jugendhilfe-Sport.pdf
Von allen Schüler/Innen müssen diese Verordnungen eingehalten werden und das Lehrpersonal sowie die Sozialarbeiter werden die Umsetzung kontrollieren. Getestet wird wie gehabt Montag und Donnerstag in der 1. Stunde. Wer zuspät kommt, wird sofort bei eintreffen getestet.
Bitte achten Sie auch darauf, dass Ihr Kind genügend Masken mit in der Schule hat, da im Gebäude und im Unterricht die Maske getragen werden muss.
Mit freundlichen Grüßen
Frau Bieleš
Schulleiterin
m.d.W.d.G.b
Wichtige Information!
Bitte beachten: Schülerinnen und Schüler mit Erkältungssymptomen jeglicher Art dürfen nicht zur Schule kommen und müssen zwingend zu Hause bleiben.
Wichtige organisatorische Hinweise für den Schulstart am 06.09.2021:
Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern und Sorgeberechtigte!
Die Sommerferien sind fast um und sicher sind schon die Arbeitsmaterialien gekauft und der Schulranzen gepackt. In diesem kommenden Schuljahr hoffen wir alle, dass wir vor allem nur Präsenzunterricht haben werden. Unser Kultusminister Herr Holter hat uns versichert, dass der Bildungsauftrag wieder an oberste Stelle steht und die Hygienemaßnahmen untergeordnet werden. Aus der Presse werden Sie sicher schon erfahren haben, dass in den ersten 2 Schulwochen 2x wöchentlich getestet wird. Diese 2 Wochen gelten als Sicherheitspuffer, um die Schüler/Innen zu erfassen, die eventuell durch Urlaubsaufenthalte oder andere Begegnungen das Coronavirus in sich tragen.
Am ersten Schultag, den 06.09.2021 werden alle Schüler/Innen in unserer Schule in der ersten Unterrichtsstunde um 7.45 Uhr getestet. Wenn Ihr Kind nicht getestet werden soll, dann geben Sie bitte eine Bescheinigung zur Testverweigerung mit. Es ist des Weiteren möglich, dass Ihr Kind am Montag einen aktuellen (nicht älter als 24 Stunden) Test mitbringt oder Sie uns bescheinigen, dass Ihr Kind vollständig geimpft oder genesen ist.
Jedes Kind bekommt am Montag auch einen Brief des Kultusministers zu der Testpflicht mit nach Hause. Sie, liebe Eltern und Sorgeberechtigten, möchten diesen Brief gut lesen und ausgefüllt am nächsten Tag Ihrem Kind wieder mitgeben.
Weiterhin bleibt für alle Schüler/Innen die Maskenpflicht im Schulhaus bestehen und in den ersten 2 Wochen auch in den Unterrichtsräumen für alle Klassenstufen. Lüftungspausen sind für getestete, geimpfte und genesene Schüler/Innen auch Maskenpause.
Bitte beachten Sie, dass ungetestete Schüler/Innen ständig die Maske tragen müssen und im Unterrichtsraum gesondert sitzen werden.
Wir wünschen allen einen guten Schulstart und freuen uns wie immer auf eine gute Zusammenarbeit mit Ihnen und Ihren Kindern. Bleiben Sie auch weiterhin gesund!
Mit freundlichen Grüßen
Frau Bieleš
amt. Schulleiterin